Naturschutzberatung
Seit 2009 können wir die Beratung für Landbewirtschafter in Sachsen anbieten. Ziel ist, das gegenseitige Verständnis von Naturschutz und Landwirtschaft weiter zu verbessern und Naturschutzmaßnahmen bestmöglich in betriebliche Abläufe zu integrieren.
Die Naturschutzberatung ist ein Angebot auf freiwilliger Basis. Sie wird aus Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) und des Freistaates Sachsen gefördert. Für Landbewirtschafter und Eigentümer entstehen so keine zusätzlichen Kosten.
Beispielsweise besprechen wir in den FFH- Gebieten „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ und „Döllnitz-Mutzschener Wasser“ oder im Gebiet des Artvorkommens des Ortolans im Randbereich der Dahlener Heide mit Landbewirtschaftern und Flächeneigentümern, ausgehend von FFH- Managementplänen oder anderen Fachvorgaben, die praktische Maßnahmenumsetzung.
Dabei können Fragen zur Mahdhäufigkeit oder Düngung, zur Beweidung, zur Neuanlage oder Pflege einer Hecke, aber auch spezielle Biotoppflege- bzw. Artenschutzmaßnahmen diskutiert werden. Diese Vorschläge werden auf Wunsch des Landnutzers gerne auch konkret flächenbezogen präzisiert und mit möglichen Fördermaßnahmen untersetzt.
Auch die Begleitung der Landnutzer während der Maßnahmenumsetzung gehört bei Bedarf zum Beratungsangebot.
In der neuen Förderperiode ist die Fördermaßnahme ,,ergebnisorientierte Honorierung von Grünlandmaßnahmen,, (EOH) vorgesehen. Hier können die Landnutzer innerhalb der o.g. Beratungsgebiete in die speziellen Anforderungen eingewiesen und unterstützt werden.
Weitere Informationen zur aktuellen Förderperiode finden Sie hier.