Wiesenpflege
Auf der Basis von Pflegevereinbarungen werden die nötigen Maßnahmen oft von den Eigentümern, Landnutzern, Landwirtschafts- und Landschaftspflegebetrieben oder Kommunen ausgeführt. Vorab berät der LPV umfassend zu den anstehenden Arbeiten und unterstützt auch bei der Durchführung.
Ein herausragendes Beispiel ist der Wiesenverbund Dahlener Heide. Mit abgestimmten Pflegekonzepten wurde ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der charakteristischen Feucht- und Nasswiesen geleistet.
Außerdem hat der LPV die Verantwortung für einige Flächen übernommen, für die keine aktuelle Nutzung gesichert ist. In den vergangenen Jahren wurden daher immer wieder Flächen gepachtet oder Nutzungsberechtigungen erworben, um gemeinsam mit verschiedenen Partnern die Pflege der ökologisch wertvollen Feucht-, Nass- und Streuobstwiesen abzusichern.
Orchideenwiese Belgern
Die Orchideenwiese Belgern ist ein sehr wertvolles, reich strukturiertes Biotop im südlichen Randbereich von Belgern. Sie ist Bestandteil des FFH-Gebietes "Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz" und als Lebensraumtyp (LRT) 6410 - Pfeifengraswiese erfasst. Neben Molinia ist das Vorkommen des Breitblättrigen Knabenkrautes (Dactylorhiza majalis) besonders wertgebend. Im Volksmund ist sie auf Grund ihrer enormen Pflanzenvielfalt als "Märchenwiese" bekannt.
Das gesamte Areal ist äußerst nass, sodass quellige Bereiche und Stichgräben die Pflege des Standortes erschweren. Das ist u.a. ein Grund dafür, dass der östliche Wiesenbereich gefährdet ist, weil die früher beständige Biotoppflege in den letzten Jahren nicht mehr auf der gesamten Orchideenwiese ausreichend umgesetzt werden konnte.
Über die Richtlinie Natürliches Erbe/2014 konnte nun erneut eine Biotoppflegemahd gefördert werden, mit dem Ziel den gefährdeten Teil des LRT zu sichern. Zur Wiederherstellung des Areals erfolgt die Biotoppflege zunächst in einem zweijährigen Turnus. Der daraus resultierende erste Jahresabschnitt der Pflegemahd konnte noch im Dezember 2018 realisiert werden. Die Wiese war mit Technik nicht befahrbar. Sie konnte nur von Hand (mit Freischneider) gemäht werden. Das Mahdgut wurde per Gabel und gummibereiftem Handkarren an den Flächenrand transportiert und schließlich über den Graben beräumt und abgefahren. Die nächste Pflegemahd wird 2020 erfolgen.
Ziel ist es, danach eine dauerhafte Pflege möglichst in der nächsten Förderperiode anzustreben.
Zustand der Wiese vor der Pflege
Während der Pflege
Nach der Pflege
Orchideenwiese an der Graumühle Dahlen
Die Orchideenwiese an der Graumühle ist ein kleinteilig strukturiertes Biotop aus Nasswiese, Großseggenried und Niedermoorbereichen mit einem wertgebenden Vorkommen des Breitblättrigen Knabenkrauts (Dactylorhiza majalis) innerhalb des Wiesenverbundes der Dahlener Heide. Es ist zudem Bestandteil des FFH-Gebietes „Dahle und Tauschke".
In den vergangenen Jahren fand keine Pflege der Wiese statt. Dementsprechend zeigte sich der Flächenzustand zum Zeitpunkt des Fördermittelantrages mit starken Verbuschungstendenzen und weitläufiger Ausbreitung des neophyten Springkrautes. Trotz längerer Trockenperiode war die Fläche stellenweise sehr nass, das Areal ist insgesamt durch erhebliche Bodenunebenheiten geprägt. Das Biotop ist nicht direkt, sondern nur über ein vorgelagertes Wiesenareal erreichbar, welches beweidet wird.
Die erste Mahd zum Zwecke der Biotopsanierung fand erfolgreich im Pflegejahr 2018 statt.
Die zweite Ausführung der Biotoppflege in diesem Jahr war wiederum sehr aufwändig und wurde ausgeführt, nachdem die Möglichkeit der Erreichbarkeit der Fläche gegeben und die Beweidung der vorgelagerten Wiesenbereiche abgeschlossen war. Die Mahd der Wiese wurde entsprechend der Vorgaben und unter den oben beschriebenen schwierigen Bedingungen umgesetzt. Neben Mahd und Beräumung der relativ hohen Mengen Biomasse wurde auch wieder der Erlen-Gehölzaufwuchs im Wiesenbereich entfernt.
Die Pflegeausführung erfolgte in hoher Qualität und wurde Anfang August vollständig abgeschlossen.
Insgesamt wurde das Ziel erreicht, die Orchideenwiese wiederherzustellen. Es ist zu wünschen, dass in Zukunft, bzw. mit der neuen Förderperiode, eine dauerhafte Biotoppflege abgesichert werden kann.
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