Naturschutzberatung für Landnutzer
Im Rahmen der Agrarförderung besteht nach wie vor die Möglichkeit, Agrarumweltmaßnahmen neu zu beantragen oder zu erweitern. Ausschlussfrist ist der 15.12.2024. Wenn dazu Beratungsbedarf im Rahmen der C1 Naturschutzqualifizierung besteht, kann man sich für den Bereich der Altkreise Torgau und Oschatz an uns wenden.
Wir sind diesbezüglich Ihr Ansprechpartner und können Ihnen unter anderem erläutern, in welchen Schutzgebieten sie arbeiten (z.B. Natura 2000), welche wertvollen Arten und Biotope auf ihren Betriebsflächen vorkommen, was diese brauchen. Gemeinsam können Möglichkeiten besprochen werden, wie Ihr Betrieb die biologische Vielfalt unter den betrieblichen Erfordernissen erhalten und fördern kann. Im Ergebnis können wir flächenkonkrete Anregungen zu Naturschutzmaßnahmen und deren Finanzierungsmöglichkeiten geben. Dabei ist insbesondere die neue Förderrichtlinie „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) von Relevanz. Außerdem können wir bei Erfassung der Kennarten zur ergebnisorientierten Honorierung von artenreichem Grünland unterstützen.
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